Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE NUTZUNGSBEDINGUNGEN
FÜR DIE NUTZUNG VON GEMBEE (www.gembee.com)
Stand: 01.05.2008
A. PRÄAMBEL
§ 1 - GEMBEE
GEMBEE.com, vertreten durch Andreas Scharfenberg und Hannes Heilenkötter (nachfolgend: 'GEMBEE')
betreibt ein interaktives Online-Angebot, das über www.gembee.com als soziales Netzwerk im Internet
abrufbar ist. Es handelt sich um eine Kommunikations-Plattform, über die die jeweils registrierten
Nutzer mit anderen Nutzern Freundschaften aufbauen und pflegen können, miteinander Kontakt aufnehmen
und miteinander kommunizieren können.
B. ALLGEMEIN
§ 2 - Geltung dieser AGB
GEMBEE ermöglicht den Zugang zu www.gembee.com und dessen Nutzung auf der Grundlage dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); sie regeln das Verhältnis zwischen GEMBEE als Betreiberin von
www.gembee.com und dem sich registrierenden Nutzer, aber auch das Verhältnis der Nutzer des GEMBEE
Netzwerks untereinander.
§ 3 - Leistungsangebot
Die AGB gelten für sämtliche Inhalte, Funktionen und sonstige Dienste (im Folgenden nur:
'Leistungsangebot'), welche GEMBEE für www.gembee.com zur Verfügung stellt. Für bestimmte
Anwendungen können mit dem Nutzer gegebenenfalls zusätzliche Bedingungen vereinbart werden
(nachfolgend: 'Nebenabreden'); GEMBEE wird den Nutzer rechtzeitig vor der Nutzung einer solchen
Anwendung auf etwaige bestehende Nebenabreden hinweisen.
§ 4 – Nebenabreden
Die Nutzung bestimmter Anwendungen innerhalb des GEMBEE Netzwerk – insbesondere derjenigen, die
das Akzeptieren von Nebenabreden oder eine gesonderte Zustimmung voraussetzen – kann auf bestimmte
Nutzer und/oder Nutzergruppen beschränkt sein.
C. ANMELDUNG DER MITGLIEDSCHAFT
§ 5 – Anmeldung
Um www.gembee.com nutzen zu können, bedarf es einer einmaligen Registrierung – dieser Vorgang wird
innerhalb eines geschlossenen Anmeldevorgangs auf www.gembee.com durchgeführt. Diese Anmeldung ist
kostenlos.
§ 6 - Nutzungsvoraussetzungen
Anmeldeberechtigt sind nur unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen. Minderjährigen ist aus
rechtlichen Gründen die Teilnahme an dem GEMBEE Netzwerk untersagt.
§ 7 - Account
Die Anmeldung für das GEMBEE Netzwerk startet mit einem Registrierungsformular. Der Nutzer hat die dort
abgefragten Daten vollständig und korrekt anzugeben, wenn und soweit diese nicht als freiwillige Angaben
gekennzeichnet sind. Die Angabe von Künstlernamen, Pseudonymen oder sonstigen Phantasiebezeichnungen ist
nicht gestattet. Ebenso untersagt ist es, einen Account mit fremden oder sonst unzutreffenden Angaben
anzumelden.
§ 8 - Erfolgte Anmeldung
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Anmeldung hat der Nutzer die Möglichkeit, das GEMBEE Netzwerk
über den Login-Bereich zu nutzen; hierzu sind E-Mail und das vom Nutzer gewählte Passwort
einzugeben.
§ 9 - Fehlerhafte / Unvollständige Anmeldung
Wird der Anmeldeprozess nicht vollständig oder fehlerhaft durchgeführt, löscht GEMBEE den Account
sowie die bis dahin gemachten Angaben automatisch.
§ 10 - Anspruch auf Abschluss des Nutzungsvertrages
Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrages besteht nicht. GEMBEE kann eine Anmeldung ohne
Angabe von Gründen ablehnen; in diesem Fall wird GEMBEE die durch den Nutzer mit dem
Registrierungsformular übermittelten Daten unverzüglich löschen.
§ 11 – Identifizierung der Netzwerkmitglieder
Eine Identifizierung von Personen im Internet ist nur eingeschränkt möglich. Daher lässt sich seitens
GEMBEE nicht mit Sicherheit ausschließen, dass bei einer Anmeldung falsche Kontaktdaten hinterlegt werden.
GEMBEE leistet keine Gewähr für die tatsächliche Identität eines Nutzers; ein Nutzer hat sich selbst von
der Identität eines anderen Nutzers zu überzeugen.
D. BEENDIGUNG DER MITGLIEDSCHAFT
§ 12 - Freiwillige Beendigung der Mitgliedschaft
Möchte ein Nutzer das GEMBEE Netzwerk nicht mehr länger nutzen, kann er jederzeit den Nutzungsvertrag
ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung irgendwelcher Fristen kündigen – dieser Vorgang wird
innerhalb des GEMBEE Netzwerkes 'Löschung' genannt. Für eine solche Löschung des Accounts genügt
es, dass sich der Nutzer in der Rubrik 'Mein Account' über die Schaltfläche 'Meinen Account löschen'
abmeldet. Alternativ kann der Nutzer die Kündigung einfach per E-Mail unter heilenkoetter@gembee.com
erklären oder auch schriftlich an GEMBEE unter Angabe der zuletzt für die Nutzung des GEMBEE Netzwerkes
verwendeten e-Mail-Adresse richten.
§ 13 - Kündigung seitens GEMBEE
Auch GEMBEE kann den Nutzungsvertrag jederzeit kündigen – dies mit einer Frist von vierzehn Tagen zum
Monatsende. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bzw. zur Sperrung eines Nutzers nach Maßgabe
der Bestimmungen unter § 7.) dieser AGB bleibt hiervon unberührt.
§ 14 - Löschung personenbezogener Daten
Mit dem erfolgreichen Austritt eines Nutzers wird der Account des Nutzers und alle personenbezogenen
Daten des Nutzers dauerhaft gelöscht. Diejenigen Beiträge, die der Nutzer vor der Beendigung der
Mitgliedschaft über das GEMBEE Netzwerk öffentlich zugänglich gemacht hat (z.B. auf der Pinwand eines
anderen Nutzers oder innerhalb einer Gruppe), bleiben nach der erfolgten Deaktivierung weiterhin abrufbar –
dies jedoch ohne Angabe des Namens und mit dem Hinweis, dass der Beitrag von einem inzwischen
gelöschten Nutzer stammt.
E. LEISTUNGSANGEBOT
§ 15 – Leistungsangebot / Anwendungen
Über das GEMBEE Netzwerk stehen dem Nutzer unterschiedliche Anwendungen zur Nutzung zur
Verfügung. Bei diesen Anwendungen geht es insbesondere um:
- Die die Bereitstellung von so genannten Profilen und vergleichbaren Funktionen zum Einstellen
von Daten und Inhalten (z.B. Texte, Bilder, Grafiken, Soundfiles, Videos), die für alle Nutzer und/oder
nur für bestimmte Nutzergruppen des GEMBEE Netzwerkes zugänglich sein können,
- Die Bereitstellung von Funktionen zur Kommunikation mit Dritten (Versand von Nachrichten an
andere Nutzer des GEMBEE Netzwerkes)
§ 16 - Weiterentwicklungen / Verbesserungen des Leistungsangebotes
GEMBEE ist bestrebt, das GEMBEE Netzwerk kontinuierlich weiterzuentwickeln. Im Rahmen dieser
Weiterentwicklungen werden das GEMBEE Netzwerk wie auch einzelne Anwendungen verbessert und/oder
erweitert werden. Dennoch bleibt aus Kapazitätsgründen die maximale Menge der pro Nutzer
abzuspeichernden Daten beschränkt.
§ 17 - Leistungsansprüche
Der Anspruch auf Nutzung des GEMBEE Netzwerkes und der Anwendungen besteht nur im Rahmen des
aktuellen Stands der Technik. In diesem Zusammenhang kann es bisweilen auch erforderlich sein,
Leistungen innerhalb des GEMBEE Netzwerkes temporär zu beschränken – etwa im Hinblick auf
Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit des GEMBEE Netzwerkes, die Integrität der Server oder zur
Durchführung technischer Maßnahmen im Interesse einer ordnungsgemäßen Erbringung der Leistungen.
F. DRITTINHALTE
§ 18 - Hyperlinks
GEMBEE wird Nutzer über das GEMBEE Netzwerk – insbesondere auch mittels so genannter Hyperlinks –
unter anderem auf fremde Inhalte und Anwendungen Dritter (nachfolgend „Drittinhalte“) hinweisen. Solche
Drittinhalte sind durch einen entsprechenden Hinweis (z.B. „Anzeige“ oder „Dies ist ein Angebot von [Name
des Dritten]“) zu erkennen. Wenn und soweit im Zusammenhang mit diesen Drittinhalten der Abschluss
eines Vertrages angeboten wird, kommt dieser bei Abschluss desselben ausschließlich mit dem jeweils als
Anbieter ausgewiesenen Verantwortlichen zustande.
G. DATENEINGABE / DATENVERARBEITUNG
§ 19 - Zugangsdaten
Das bei der Anmeldung gewählte Passwort ist vertraulich zu behandeln und darf Dritten nicht
mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass GEMBEE sowie dessen Mitarbeiter den Nutzer zu keinem
Zeitpunkt nach dem Passwort fragen werde. Es ist Nutzern untersagt, Dritten die Nutzung des GEMBEE
Netzwerkes mit fremden Daten zu ermöglichen. Nutzer sind verpflichtet, GEMBEE umgehend darüber zu
informieren, wenn Anlass zu der Vermutung besteht, dass ein Dritter Kenntnis von Zugangsdaten hat
und/oder einen Account missbraucht.
§ 20 - Einstellung von Inhalten
Für die Inhalte (unter anderem Texte, Bilder, Grafiken, Videos, Soundfiles und Links), die Nutzer
über das GEMBEE Netzwerk zugänglich machen oder verbreiten, sind diese auch verantwortlich. Es liegt
daher im Verantwortungsbereich des Nutzers, sicherzustellen, dass die jeweiligen Inhalte rechtmäßig
sind, vor allem nicht gegen geltende Gesetze verstoßen und keine Rechte Dritter verletzen. Es ist
untersagt, Inhalte über das GEMBEE Netzwerk zugänglich zu machen oder zu verbreiten, wenn und soweit
mit diesen gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen wird.
Es gilt darüber hinaus den für alle Nutzer verbindlichen Verhaltenskodex für die Nutzung des GEMBEE
Netzwerkes zu beachten, der auch strenger sein kann als geltende gesetzliche Vorschriften und im Anhang
dieser AGB einsehbar ist.
- Veröffentlichung von Bilddateien
Jeder Nutzer hat die Möglichkeit, über das GEMBEE Netzwerk eine Bilddatei hochzuladen, um diese dem
eigenen Profil hinzuzufügen. Darüber hinaus steht dem Nutzer die Möglichkeit offen, weitere Bilder in so
genannten Fotoalben anzulegen, um diese für sich selbst zu verwalten, Freunden oder sämtlichen Nutzern
des GEMBEE Netzwerkes zugänglich zu machen. Vor dem Upload einer Bilddatei hat der Nutzer sicherzustellen,
dass ihm an dem Foto bzw. der Datei die ausschließlichen Nutzungsrechte zustehen und die öffentliche
Zugänglichmachung der Bilddatei nicht gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten und/oder gegen
Rechte Dritte verstößt. Es ist verboten, über das GEMBEE Netzwerk Bilddateien mit Gewaltdarstellungen
hochzuladen und/oder öffentlich zugänglich zu machen; zudem dürfen die Bilddateien keine sexuellen,
diskriminierenden, beleidigenden, rassistischen, verleumderischen oder sonstig rechtswidrigen Inhalte
oder Darstellungen beinhalten. Ebenso ist untersagt, solche Bilddateien hochzuladen, auf denen
ausschließlich oder nur unter anderem Firmen-, Marken- oder sonstige Geschäftszeichen bzw. andere
geschützte Zeichen dargestellt werden. Nach dem Upload einer Bilddatei kann diese durch den Nutzer,
der die Datei hochgeladen hat, jederzeit mit Wirkung für die Zukunft wieder entfernt bzw. ersetzt werden.
GEMBEE behält sich vor, Bilddateien auch ohne Vorankündigung zu entfernen, wenn und soweit sich
seitens GEMBEE konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass durch eine öffentliche Zugänglichmachung über
das GEMBEE Netzwerk gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten und/oder gegen Rechte Dritte
verstoßen wird.
- Nutzung der Inhalte innerhalb des GEMBEE Netzwerks
Die Nutzung des GEMBEE Netzwerkes und seiner Anwendungen darf ausschließlich zu privaten Zwecken
erfolgen. Nutzer dürfen daher die Kontaktdaten anderer Nutzer, die über das GEMBEE Netzwerk zugänglich
sind, für keine anderen Zwecke nutzen, als für die eigene private Kommunikation. Nicht gestattet ist
deshalb z.B. die Verwendung der Daten eines Nutzers durch Dritte. Jede Nutzung, die darauf abzielt,
das GEMBEE Netzwerk, über dieses zur Verfügung gestellte Anwendungen oder zugänglich gemachte Inhalte
geschäftsmäßig, gewerblich oder sonstig kommerziell zu verwenden, ist untersagt. Es gilt den für alle
Nutzer verbindlichen Verhaltenskodex für die Nutzung des GEMBEE Netzwerkes zu beachten, der auch strenger
sein kann als geltende gesetzliche Vorschriften und Anhang dieser AGB einsehbar ist. Die über das GEMBEE
Netzwerk zugänglichen Inhalte dürfen – mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen Fälle – nicht ohne
Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber kopiert, verbreitet oder anderweitig öffentlich zugänglich
gemacht werden. Untersagt ist insoweit auch der Einsatz von Computerprogrammen zum automatischen Auslesen
von Daten, wie z.B. Crawlern (alias Spider oder Robot, kurz: Bot).
§ 21 - Sicherung personenbezogener Daten
Der Nutzer ist dazu verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu treffen, um Informationen, die über das
GEMBEE Netzwerk einsehbar und von GEMBEE gespeichert werden (z.B. Mitteilungen innerhalb des
Nachrichtendienstes), nach dem Stand der Technik zu sichern. Es obliegt dem Nutzer daher, wichtige
Informationen auf geeigneten Medien – am besten zum Ende einer jeden Nutzung des GEMBEE Netzwerkes
– abzuspeichern und/oder auszudrucken, so dass ein uneingeschränkter Zugriff auf die Daten auch
unabhängig vom GEMBEE Netzwerk möglich ist.
H. STÖRUNG
§ 22 - Störung des GEMBEE Netzwerkes
Störende Eingriffe in das GEMBEE Netzwerk sind verboten. Es ist insbesondere untersagt, solche
Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer übermäßigen Belastung des GEMBEE Netzwerkes (z.B. massenhaftes
Versenden von Benachrichtigungen oder Nachrichten [SPAM]) oder zu einer unzumutbaren Belästigung
anderer Nutzer führen können. Elektronische Angriffe jedweder Art auf das GEMBEE Netzwerk (einschließlich
sämtlicher zum Betrieb des GEMBEE Netzwerkes eingesetzter Hard- und Software) oder auf einzelne Nutzer
sind verboten. Als solche elektronische Angriffe gelten unter anderem die im Folgenden aufgelisteten
Maßnahmen:
- Hacking-Versuche, d.h. Versuche, die Sicherheitsmechanismen des GEMBEE Netzwerkes zu
überwinden, zu umgehen oder auf sonstige Art außer Kraft zu setzen,
- Das Anwenden und/oder Verbreiten von Viren, Würmern, Trojanern,
- Brute-Force-Attacken,
- Zusendung unverlangter Werbenachrichten (SPAM),
- Sonstige Maßnahmen oder Verfahren, die störend in das GEMBEE Netzwerk einschließlich sämtlicher
zum Betrieb des GEMBEE Netzwerkes eingesetzter Hard- und Software eingreifen und/oder GEMBEE oder Nutzer
schädigen können.
I. SANKTIONEN
§ 23 - Einhaltung der AGB
Die Einhaltung dieser AGB – insbesondere der Bestimmungen unter § 6.) mit den Pflichten der Nutzer –
ist für die Funktionsfähigkeit des GEMBEE Netzwerkes von erheblicher Bedeutung. Daher wird GEMBEE
Sanktionen gegen einen Nutzer verhängen, wenn und soweit sich seitens GEMBEE konkrete Anhaltspunkte
dafür ergeben, dass ein Nutzer gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, die guten Sitten und/oder
den Verhaltenskodex des GEMBEE Netzwerks verstößt. Zudem ist GEMBEE dazu berechtigt, inkriminierte Inhalte
aus dem GEMBEE Netzwerk ohne Vorankündigung zu entfernen.
§ 24 - Wahl der Sanktionen
Bei der Wahl der zu verhängenden Sanktion wird GEMBEE die berechtigten Interessen des betroffenen
Nutzers in die Entscheidung einbeziehen und unter anderem auch mit berücksichtigen, ob ein nur
unverschuldetes Fehlverhalten vorliegt oder der Verstoß schuldhaft begangen wurde. Die folgenden
Maßnahmen und Sanktionen kommen für GEMBEE in Betracht:
- Teilweises und vollständiges Löschen von Inhalten eines Nutzers,
- Verwarnung eines Nutzers,
- Ein-/Beschränkung bei der Nutzung von Anwendungen im GEMBEE Netzwerk,
- temporäre Sperrung eines Nutzers,
- endgültige Sperrung eines Nutzers,
- Einleitung zivil- sowie strafrechtlicher Maßnahmen.
§ 25 - Nutzungsverbot
Falls ein Nutzer gesperrt wurde, ist diesem eine weitere Nutzung des GEMBEE Netzwerkes untersagt.
Zudem ist es einem gesperrten Nutzer verboten, sich erneut anzumelden.
K. HAFTUNGSBESTIMMUNGEN
§ 26 - Haftungsfreistellung durch den Nutzer
Der Nutzer stellt GEMBEE von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber GEMBEE geltend machen
aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte durch von dem Nutzer innerhalb des GEMBEE Netzwerkes eingestellte
Inhalte oder durch dessen sonstige Nutzung der über das GEMBEE Netzwerk zur Verfügung stehenden
Anwendungen. Der Nutzer übernimmt hierbei die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung von GEMBEE
einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe; dies gilt dann nicht, wenn die
Rechtsverletzung auf kein schuldhaftes Verhalten des Nutzers zurückzuführen ist. Der Nutzer ist verpflichtet,
GEMBEE für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig
sämtliche ihm zur Verfügung stehende Informationen mitzuteilen, die für eine Prüfung der Ansprüche und eine
Verteidigung erforderlich sind. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche von GEMBEE
gegenüber dem Nutzer bleiben unberührt.
§ 27 - Beschränkte Haftung durch GEMBEE
Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist GEMBEE als Diensteanbieter nicht dazu verpflichtet, die
übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf
eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Sollte GEMBEE allerdings Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung
eines Nutzers oder einer Information innerhalb des GEMBEE Netzwerkes erlangen, werden die Informationen
unverzüglich entfernt oder wird der Zugang zu diesen gesperrt.
L. DATENSCHUTZ
§ 28 - Datenschutz
Das Konzept des GEMBEE Netzwerkes basiert auf der Veröffentlichung von Daten und Inhalten, die über
das GEMBEE Netzwerk für andere Nutzer einsehbar sind. Allerdings entscheidet der Nutzer, ob und welche
Daten und Inhalte er anderen Nutzern zugänglich machen möchte: Zum einen bestimmt der Nutzer selbst, ob
und in welchem Umfang er persönliche Daten und Inhalte überhaupt in das angelegte Profil einträgt; zum
anderen können Nutzer jederzeit Einstellungen vornehmen, um die Veröffentlichung ihrer Daten und Inhalte
zu beschränken.
§ 29 - Personenbezogene Daten
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten durch GEMBEE richten sich nach den
geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, der Allgemeinen Datenschutzinformation zur Nutzung des
GEMBEE Netzwerkes sowie der durch die Nutzer erklärten Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener
Daten.
§ 30 - Weitergabe personenbezogener Daten
Es ist Nutzern untersagt, über das GEMBEE Netzwerk erlangte Kontaktinformationen anderer Nutzer ohne
deren Zustimmung an Dritte weiterzugeben und/oder diese zum Zwecke der Werbung mit Telefonanrufen
(z.B. unerwünschte Anrufe auf dem Handy [SPOM] oder über Internet-Telefonie [SPIT]) oder zum Zwecke
der Werbung unter Verwendung elektronischer Post (z.B. unerwünschte E-Mail- oder SMS-Werbung sowie über
den Nachrichtendienst von GEMBEE oder einen Instant-Messenger [SPIM]) zu nutzen und/oder nutzen zu
lassen.
M. ÄNDERUNG DER AGB
§ 31 - Änderung der AGB
GEMBEE behält sich vor, Bestimmungen dieser AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen unter
Beachtung der im Folgenden unter § 31a bis einschließlich § 31c dargestellten Voraussetzungen zu
ändern.
§ 31a - Unzulässige Änderung des Vertragsgegenstandes
Von der vorstehenden Änderungsbefugnis ausdrücklich ausgenommen ist jede Änderung der Beschreibung
des Vertragsgegenstands. Etwaige Änderungen und/oder Abweichungen von der versprochenen Leistung
wird GEMBEE daher dem Nutzer mitteilen und diesem die Fortsetzung des Nutzungsverhältnisses zu den
sich dann ändernden Bedingungen anbieten, wenn infolge der Änderungen und/oder Abweichungen Interessen
des Nutzers beeinträchtigt werden. Das dem Nutzer nach § 13 jederzeit zustehende Kündigungsrecht bleibt
unberührt.
§ 31b - Zulässige Änderungen
Sonstige geänderte, nicht von § 31a erfasste Bestimmungen werden dem Nutzer per E-Mail spätestens zwei
Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen AGB nicht
innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen. GEMBEE
verpflichtet sich, den Nutzer in der E-Mail, die die geänderten Bestimmungen enthält, gesondert auf die
Bedeutung der Zweiwochenfrist hinzuweisen.
§ 31c - Widerspruch
Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen AGB innerhalb der unter § 32b angeführten Frist, bleibt
GEMBEE befugt, das Vertragsverhältnis mit dem Nutzer ordentlich mit einer Frist von vierzehn Tagen zu
kündigen.
N. VERHALTENSKODEX
§ 32 - Verhaltenskodex
GEMBEE weißt bezugnehmend auf § 21 daraufhin, dass der folgende Verhaltenskodex Gegenstand dieser
AGB und des Vertragsverhältnisses sind. Verstöße gegen den Verhaltenskodex werden gemäß § 24 bis
einschließlich § 26 dieser AGB geahndet.
- Eine respektvolle Ausdrucksweise und ein höflicher Umgang miteinander gehören zu den
Grundlagen Im GEMBEE Netzwerk. Dementsprechend ist es nicht gestattet, andere Menschen
negativ hervorzuheben, üble Nachrede zu betreiben, sowie Mobbing zu betreiben.
- Veröffentlichungen, die gegen geltendes Recht verstoßen sind nicht gestattet.
- Es dürfen keine Kettenbriefe, Pyramidenschemata, Wettbewerbe, Lotterien, Wettspiele oder
Ähnliches verschickt bzw. organisiert werden.
- Angaben in Profilen müssen der Wirklichkeit entsprechen. Inhalte in Profilen und Foren,
sowie Bilder und Links dürfen nur zu privaten Zwecken veröffentlicht werden. Daten, die von anderen
Nutzern über das Netzwerk veröffentlicht werden, dürfen in keiner Weise weiterverwendet werden.
- Für jede Art von Veröffentlichung (Daten, Informationen, Bilder und dergleichen), sowie deren
Folgen sind die Nutzer in jeder Hinsicht selbst verantwortlich.
- Der Nutzer darf nur Inhalte veröffentlichen, an denen er auch die Rechte hält. Für
Veröffentlichungen mit Bezug zu Dritten ist deren Einverständnis erforderlich.
- Es darf keine kommerzielle oder politische Werbung von Nutzern veröffentlicht werden.
- Rassistische, gewalttätige, politisch extremistische, sexistische, diskriminierende oder sonst
anstößige Veröffentlichungen, sowie solche, die andere Personen, Volksgruppen oder religiöse
Bekenntnisse beleidigen, verleumden, bedrohen oder verbal herabsetzen, sind nicht gestattet.
- Nacktaufnahmen und pornografische Motive bzw. Abbildungen von körperlicher oder sexueller
Gewalt sind nicht gestattet. Ebenso verboten sind Aufnahmen von Opfern von Gewalttaten, Opfern
von Krieg oder Opfern von Naturkatastrophen, die Verwendung von verfassungswidrigen Symbolen
sowie die Abbildung von gewaltverherrlichenden Motiven oder Darstellungen von Kriegshandlungen.
- Nachrichten sind vom Nutzer vertraulich zu behandeln. Sie dürfen nur mit ausdrücklicher
Zustimmung des Absenders Dritten zugänglich gemacht werden.
- Daten dürfen nicht ohne Zustimmung manuell oder automatisiert zum Zwecke der Datengewinnung
ausgelesen, gespeichert, bearbeitet, verändert, weitergeleitet, kommerziell genutzt oder auf
sonstige Weise missbraucht werden.
- Es dürfen keine Profile innerhalb des Netzwerks und keine Internet-Seiten eingerichtet werden,
die dazu dienen, Informationen auszulesen, zu speichern, zu bearbeiten, zu verändern, weiterzuleiten
oder auf sonstige Weise zu missbrauchen.
- Es dürfen keine Viren, Links, Programme oder sonstige Verfahren angewandt oder verbreitet
werden, mit denen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von GEMBEE verstoßen wird.
- Die Bekanntgabe und der Austausch von Passwörtern, Codes und Seriennummern (Internet-
Piraterie) jeglicher Art sind auf der Plattform nicht gestattet.
- Es dürfen keine technischen Angriffe unternommen werden, um Daten einzelner Nutzer ganz oder
teilweise zu verändern, zu missbrauchen, zu löschen oder in sonstiger Weise zu beschädigen. Ebenso
sind technische Angriffe auf das GEMBEE Netzwerk.
O. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
§ 33 - Schlussbestimmungen
Auf die vorliegenden AGB und die vertragliche Beziehung zwischen GEMBEE und dem Nutzer findet
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Diese Rechtswahl gilt gegenüber
Verbrauchern jedoch nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des
Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
P. SPECIHERUNG DER IP-ADRESSE
§ 34 - Speicherung der IP-Adresse
Zur Absicherung der Einhaltung dieser AGB, sowie zum Schutze der Nutzer des GEMBEE Netzwerks,
werden die IP-Adressen der Nutzer gespeichert. Eine Weitergabe dieser IP-Adressen wird in begründeten
Fällen Justizbehörden zur Verfügung gestellt. Eine weitere Verwendung der IP-Adressen wird
ausgeschlossen.